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Kauf- und Zahlungsbedingungen

1. Für die vertragsmässige Ausführung unserer Aufträge gelten die nachstehenden Kaufbedingungen. Änderungen unserer Aufträge sowie Änderungen unserer Kaufbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferbedingungen und abweichende Bedingungen in der Auftragsbestätigung oder Gegenbestätigung des Lieferanten sind für uns ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unverbindlich.

2. Die zu liefernde Ware muss genau den in unserem Auftrag vermerkten Angaben entsprechen. Entspricht die gelieferte Ware nicht genau den in unserem Auftrag vermerkten Angaben, so gilt sie auch dann, wenn die Abweichung von uns nicht unverzüglich angezeigt wird, nicht als genehmigt. Zur Abnahme von nicht vereinbarten Teillieferungen sind wir nicht verpflichtet. Eventuell von uns dem Lieferanten vorgelegte Abnahme- oder Prüfvorschriften gelten als Bestandteil des Kaufvertrages.

3. Die Rechnungen sind und sofort getrennt von der Warensendung einzuschicken. Rechnungsausstellung im Doppel.

Für die Erhebung von Mängelrügen sind wir weder hinsichtlich offenkundiger noch verbor-gener Fehler an die Einhaltung von Fristen gebunden. Falls bei Mängelrügen die Ware zur Verfügung gestellt wird und eine Disposition des Lieferanten nach 14Tagen nicht vorliegt, wird die Ware an einem von uns frei zu bestimmenden Platz auf Kosten und Gefahr des Lieferanten gelagert. Wir sind berechtigt, falls auch nur eine Teillieferung im Rahmen dieses Vertrages mangelhaft ist und der Lieferant seiner Pflicht zur Ersatzlieferung oder Ausbesserung nicht unverzüglich nachkommt, sofort vom ganzen Vertrag zurückzutreten, ohne dass deswegen Ersatzforderungen an uns gestellt werden können, oder Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages zu verlangen.

Falls Rücklieferung beanstandeter Ware erfolgt. geschieht dies unfrei ab Versandort einschliesslich Verpackung die wir zu unseren Selbstkosten berechnen werden.

Für Stückzahlen, Masse und Gewichte sind nur die von unserer Eingangskontrolle ermittelten Zahlen massgebend. Behauptet der Lieferant deren Unrichtigkeit, trifft ihn hierfür die Beweislast.

5. Die gelieferten Waren müssen mit den Dokumenten versehen sein, die den Vorschriften der Luftfahrtbehörden FAA - ABB -VERITAS und LBA entsprechen IJAA Form 1, FAA Form 8130-3>.

6. Soweit nichts anderes vereinbart, hat die Lieferung franko Fracht, Porto und Verpackung zu erfolgen. Wir versichern selbst. Der Lieferant ist daher nicht berechtigt, Versicherungs-gebühren in Rechnung zu stellen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Dienstleistungen.

7. Es gelten für alle von uns vergebenen Aufträge als Zahlungsziele: 10 Tage abzüglich 3% Skonto oder 30 Tage abzüglich 2% Skonto oder 60 Tage netto, vorausgesetzt, dass wir nicht anderen Zahlungsbedingungen des Verkäufers ausdrücklich zugestimmt haben. Die Fristen beginnen mit Rechnungseingang oder mit Wareneingang, falls die Ware nach der Rechnung eintrifft. Die Zahlungsweise und Zahlungsmittel bestimmen wir nach eigenem Ermessen.

8. Wird eine bestimmte Frist oder ein bestimmtes Datum für die Lieferung festgesetzt, so sind wir nicht verpflichtet, die Ware vor Beginn der Frist oder des Termins abzunehmen. wir sind berechtigt, nach Ablauf der Frist oder des Termins von dem Vertrag zurückzutreten oder ohne vorherige Mahnung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese Rechte können wir auch dann geltend machen, wenn im Rahmen dieses Vertrages auch nur eine Teillieferung nicht fristgemäss erfolgt.

9. Die Preise sind Festpreise. Jedoch gelten Preisherabsetzungen des Lieferanten zwischen Datum der Auftragsvergabe und der Lieferung automatisch auch für diesen Vertrag. Einfuhrermässigungen für lmportwaren während der Laufzeit dieses Vertrages kommen uns ebenfalls voll zugute.

10. Alle dem Lieferanten übergebenen Zeichnungen und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehenden Unterlagen wie Muster, Modelle, Werkzeuge usw. bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch für einen anderen Zweck benutzt werden. Die Zeichnungen usw. sind nach Auftragsabwicklung sofort und unaufgefordert wieder an uns zurückzugeben. Alle nach unseren Angaben, Zeichnungen oder Werkzeugen hergestellten oder nach dem rechtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes geschützten Teile dürfen nur an uns, niemals an Dritte, geliefert oder diesen auch nur leihweise überlassen oder demonstriert werden.

11. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmungen dürfen Rechte und Pflichten aus der Bestellung weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Ebenso bedürfen Forderungsabtretungen unserer Zustimmung.

12. Sollte eine Bestimmung der Einkaufsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Für alle Streitfälle gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist die von uns benannte Empfangs-stelle. Gerichtsstand für beide Teile ist für Jet Aviation AG, Basel; für Jet Aviation AG, Zurich Airport Branch; für Jet Aviation AG, Geneva Airport Branch.

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