Kauf- und Zahlungsbedingungen 1. Für
die vertragsmässige Ausführung unserer Aufträge gelten
die nachstehenden Kaufbedingungen. Änderungen unserer Aufträge
sowie Änderungen unserer Kaufbedingungen sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferbedingungen
und abweichende Bedingungen in der Auftragsbestätigung oder Gegenbestätigung
des Lieferanten sind für uns ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung unverbindlich. 2. Die
zu liefernde Ware muss genau den in unserem Auftrag vermerkten Angaben
entsprechen. Entspricht die gelieferte Ware nicht genau den in unserem
Auftrag vermerkten Angaben, so gilt sie auch dann, wenn die Abweichung
von uns nicht unverzüglich angezeigt wird, nicht als genehmigt.
Zur Abnahme von nicht vereinbarten Teillieferungen sind wir nicht verpflichtet.
Eventuell von uns dem Lieferanten vorgelegte Abnahme- oder Prüfvorschriften
gelten als Bestandteil des Kaufvertrages. 3. Die
Rechnungen sind und sofort getrennt von der Warensendung einzuschicken.
Rechnungsausstellung im Doppel. Für
die Erhebung von Mängelrügen sind wir weder hinsichtlich offenkundiger
noch verbor-gener Fehler an die Einhaltung von Fristen gebunden. Falls
bei Mängelrügen die Ware zur Verfügung gestellt wird
und eine Disposition des Lieferanten nach 14Tagen nicht vorliegt, wird
die Ware an einem von uns frei zu bestimmenden Platz auf Kosten und
Gefahr des Lieferanten gelagert. Wir sind berechtigt, falls auch nur
eine Teillieferung im Rahmen dieses Vertrages mangelhaft ist und der
Lieferant seiner Pflicht zur Ersatzlieferung oder Ausbesserung nicht
unverzüglich nachkommt, sofort vom ganzen Vertrag zurückzutreten,
ohne dass deswegen Ersatzforderungen an uns gestellt werden können,
oder Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Vertrages
zu verlangen. Falls Rücklieferung
beanstandeter Ware erfolgt. geschieht dies unfrei ab Versandort einschliesslich
Verpackung die wir zu unseren Selbstkosten berechnen werden. Für
Stückzahlen, Masse und Gewichte sind nur die von unserer Eingangskontrolle
ermittelten Zahlen massgebend. Behauptet der Lieferant deren Unrichtigkeit,
trifft ihn hierfür die Beweislast. 5. Die
gelieferten Waren müssen mit den Dokumenten versehen sein, die
den Vorschriften der Luftfahrtbehörden FAA - ABB -VERITAS und LBA
entsprechen IJAA Form 1, FAA Form 8130-3>. 6. Soweit
nichts anderes vereinbart, hat die Lieferung franko Fracht, Porto und
Verpackung zu erfolgen. Wir versichern selbst. Der Lieferant ist daher
nicht berechtigt, Versicherungs-gebühren in Rechnung zu stellen.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Dienstleistungen. 7. Es gelten
für alle von uns vergebenen Aufträge als Zahlungsziele: 10
Tage abzüglich 3% Skonto oder 30 Tage abzüglich 2% Skonto
oder 60 Tage netto, vorausgesetzt, dass wir nicht anderen Zahlungsbedingungen
des Verkäufers ausdrücklich zugestimmt haben. Die Fristen
beginnen mit Rechnungseingang oder mit Wareneingang, falls die Ware
nach der Rechnung eintrifft. Die Zahlungsweise und Zahlungsmittel bestimmen
wir nach eigenem Ermessen. 8. Wird
eine bestimmte Frist oder ein bestimmtes Datum für die Lieferung
festgesetzt, so sind wir nicht verpflichtet, die Ware vor Beginn der
Frist oder des Termins abzunehmen. wir sind berechtigt, nach Ablauf
der Frist oder des Termins von dem Vertrag zurückzutreten oder
ohne vorherige Mahnung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Diese Rechte können wir auch dann geltend machen, wenn im Rahmen
dieses Vertrages auch nur eine Teillieferung nicht fristgemäss
erfolgt. 9. Die
Preise sind Festpreise. Jedoch gelten Preisherabsetzungen des Lieferanten
zwischen Datum der Auftragsvergabe und der Lieferung automatisch auch
für diesen Vertrag. Einfuhrermässigungen für lmportwaren
während der Laufzeit dieses Vertrages kommen uns ebenfalls voll
zugute. 10. Alle
dem Lieferanten übergebenen Zeichnungen und im Zusammenhang mit
dem Kaufvertrag stehenden Unterlagen wie Muster, Modelle, Werkzeuge
usw. bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung
weder vervielfältigt noch für einen anderen Zweck benutzt
werden. Die Zeichnungen usw. sind nach Auftragsabwicklung sofort und
unaufgefordert wieder an uns zurückzugeben. Alle nach unseren Angaben,
Zeichnungen oder Werkzeugen hergestellten oder nach dem rechtlichen
Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes geschützten Teile
dürfen nur an uns, niemals an Dritte, geliefert oder diesen auch
nur leihweise überlassen oder demonstriert werden. 11. Ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmungen dürfen Rechte und
Pflichten aus der Bestellung weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen
werden. Ebenso bedürfen Forderungsabtretungen unserer Zustimmung. 12. Sollte
eine Bestimmung der Einkaufsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig
sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. 13. Für alle Streitfälle gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist die von uns benannte Empfangs-stelle. Gerichtsstand für beide Teile ist für Jet Aviation AG, Basel; für Jet Aviation AG, Zurich Airport Branch; für Jet Aviation AG, Geneva Airport Branch.
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